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Ashurst advises on first Virtual General Meeting

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    Ashurst hat die Northern Data AG bei der Vorbereitung und Durchführung der ersten virtuellen Hauptversammlung nach den aktienrechtlichen Neuregelungen beraten. 

    Die ordentliche Hauptversammlung 2022 der Northern Data AG fand am heutigen 19. Oktober 2022 erstmals nach den neuen gesetzlichen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung mit vollem Rede- und Fragerecht der Aktionäre statt. Die Neuregelungen zur dauerhaften Ermöglichung der virtuellen Hauptversammlung sind am 27. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Möglichkeit, Hauptversammlungen im virtuellen Format abzuhalten, wurde ursprünglich vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie geschaffen. Im Zuge der Digitalisierung des Aktienrechts hat der Gesetzgeber die virtuelle Hauptversammlung nun dauerhaft gesetzlich verankert. 

    Die börsennotierte Northern Data AG entwickelt und betreibt globale Infrastrukturlösungen im Bereich HPC und liefert die Infrastruktur für diverse HPC-Anwendungen in Bereichen wie Bitcoin Mining, Blockchain, Künstliche Intelligenz, Big Data Analytics, IoT oder Rendering. Northern Data bietet seine HPC-Lösungen sowohl in großen, stationären Rechenzentren an als auch in mobilen Hightech-Rechenzentren, die an jedem Standort weltweit aufgestellt werden können.

    Der Aufsichtsrat von Northern Data wurde von Ashurst beraten unter Federführung von Partner Prof. Dr. Florian Drinhausen und Counsel Astrid Keinath (beide Corporate Transactions). Inhouse berieten Chief Legal Officer Michaela Huber, Legal Counsel Dr. Martin Rinscheid und General Counsel North America Jim Black.